Im interkantonalen Verhältnis bestimmt jeder Kanton das steuerbare und das satzbestimmende Einkommen nach seinem eigenen Recht. Die st. gallische Veranlagungspraxis ermittelt den Mietwert eines geschäftlich genutzten Raumes in der Privatwohnung nach der Anzahl Zimmer der Wohnung, erhöht um eine Einheit für die Nebenräume (vgl. SGE 2010 Nr. 31, StB 39 Nr. 1 Ziff. 2, Weidmann/Grossmann/ Zigerlig, Wegweiser durch das st. gallische Steuerrecht, 6. Aufl. 1999, S. 43). Im Rekurs wird geltend gemacht, der Mietaufwand sei nach der durch die Einzelfirma tatsächlich belegten Fläche ermittelt worden.