5.- Im Rekurs wird schliesslich beanstandet, dass die Vorinstanz bei den Einkünften der Rekurrentin aus ihrer selbständigen Tätigkeit nicht den im Rechnungsabschluss per 31. Dezember 2007 ausgewiesenen Unternehmenserfolg von Fr. 114'683.19 übernommen, sondern den für die geschäftlich genutzten Räumlichkeiten am Wohnsitz verbuchten Mietaufwand von Fr. 12'000.-- (vgl. Details des Kontos "Miete", act. 7-II/2.2 S. 50) um Fr. 7'200.-- reduziert hat. Sie hat damit einen jährlichen Mietaufwand von Fr. 4'800.--, d.h. monatlich Fr. 400.-- statt Fr. 1'000.-- anerkannt.