7-II/2.2 S. 27-35). Die Zuordnung von 75% der Einkünfte der Rekurrentin aus der selbständigen Erwerbstätigkeit zur Besteuerung durch den Kanton St. Gallen, die im Übrigen mit den Steuerbehörden am Wohnsitz der Rekurrentin abgesprochen ist, ist unter diesen Umständen angemessen.