b) Die Vorinstanz hat den im Jahresabschluss per 31. Dezember 2007 ausgewiesenen Reingewinn von Fr. 114'683.-- um überhöhte Mietaufwendungen für das Büro und die Garage am Wohnsitz von Fr. 7'200.-- erhöht (vgl. dazu nachfolgend E. 5) und die Einkünfte der Rekurrentin aus ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit in Absprache mit den Steuerbehörden am Hauptsteuerdomizil mangels Zuordnung der Umsätze auf die "Betriebsorte" sowie mangels anderer geeigneter Hilfsfaktoren teilweise nach Ermessen zu 75% dem Kanton St. Gallen und zu 25% dem Kanton Schwyz zugeschieden. Der Vorausanteil (Präzipuum) des Verwaltungsortes betrage in der Regel 10 bis maximal 20% des Reingewinnes.