Für die Räumlichkeiten wurde eine separate Rechnung mit Einnahmen – Mietzinsen weiterer Nutzer – und Ausgaben – insbesondere Reinigungs-, Heiz- und weitere Betriebskosten sowie Versicherungen – geführt. Die Ausgaben umfassten sodann auch Infrastrukturkosten, die nicht als Raumkosten bezeichnet werden können, wie Aboerneuerungen für – teilweise nicht der Rekurrentin, teilweise ausschliesslich ihr zuzurechnende – Domain-Namen (…), das Hosting von Websites (…) und der Druck von Karten. Der Kostenüberhang wurde zwischen der Rekurrentin und ihrer früheren Mitgesellschafterin hälftig geteilt (vgl. act. 7-II/2.5).