Für die Lokalitäten zahlte die Rekurrentin einen monatlichen Mietzins von Fr. 1'100.--. Die Zahlungen gingen an die frühere Mitgesellschafterin, die bestätigte, dass die Rekurrentin in den Räumlichkeiten "einen Teil ihrer Seminare" durchführe (vgl. Bestätigung vom 14. Januar 2007, act. 7-V). Für die Räumlichkeiten wurde eine separate Rechnung mit Einnahmen – Mietzinsen weiterer Nutzer – und Ausgaben – insbesondere Reinigungs-, Heiz- und weitere Betriebskosten sowie Versicherungen – geführt.