Indessen liegt ein Verstoss gegen das Doppelbesteuerungsverbot gemäss Art. 127 Abs. 3 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101, abgekürzt: BV) auch dann vor, wenn ein Kanton in Verletzung der geltenden Kollisionsnormen seine Steuerhoheit überschreitet und eine Steuer erhebt, die einem anderen Kanton zusteht (virtuelle Doppelbesteuerung; vgl. anstelle vieler BGE 132 I 129 E. 2.1; 131 I 285 E. 2.1). 3.- Zu prüfen ist zunächst, ob die Rekurrentin im Steuerjahr 2007 an der Z-Strasse in U über eine Betriebsstätte verfügte.