Die Vorinstanz beantragte mit am 1. Februar 2011 eingegangener Vernehmlassung die Abweisung des Rekurses. Die Rekurrentin nahm dazu mit Eingabe vom 7. Februar 2011 Stellung. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Begründung ihrer Anträge wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen: