© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Verwaltungsrekurskommission mit den Anträgen, mangels steuerlich massgebenden Geschäftsdomizils in U sei die Steuerausscheidung aufzuheben, eventualiter unter Streichung der Kürzung der verbuchten Mietanteile eine Steuerausscheidung von 25% für St. Gallen und 75% für Schwyz festzulegen.