Der im Kanton Schwyz zuständige Veranlagungsbeamte sicherte am 25. Januar 2010 eine Übernahme der von den st. gallischen Behörden vorgeschlagenen Ausscheidung zu. Dementsprechend wurde X am 26. Januar 2010 für die st. gallischen Staats- und Gemeindesteuern 2007 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 85'100.-- zum Satz von Fr. 113'800.-- veranlagt. Die Schwyzer Behörde passte ihre Ausscheidung für das Steuerjahr 2007 am 16. Februar 2010 an. Das kantonale Steueramt wies die gegen die st. gallische Veranlagung erhobene Einsprache am 26. November 2010 ab. C.- Gegen den Einsprache-Entscheid vom 26. November 2010 erhob X durch ihre Vertreterin mit Eingabe vom 6. Dezember 2010 Rekurs bei der