Sie veranlagte X mit Verfügung vom 6. Oktober 2009 entsprechend ihrer Deklaration und nahm keine Steuerausscheidung mit dem Kanton St. Gallen vor. Am 19. Januar 2010 teilte die Schwyzer Veranlagungsbehörde auf telefonische Anfrage hin mit, die Veranlagung für 2007 sei "falsch gelaufen" und ersuchte, die Veranlagung 2007 "ruhen zu lassen", dafür den gesamten Gewinn 2008 in U zu besteuern. Das Steueramt des Kantons St. Gallen hielt am 21. Januar 2010 an einer Steuerausscheidung für das Steuerjahr 2007, nämlich 75% im Kanton St. Gallen und 25% im Kanton Schwyz, fest. Der im Kanton Schwyz zuständige Veranlagungsbeamte sicherte am 25. Januar 2010 eine Übernahme der von den st.