Das kantonale Steueramt St. Gallen bat die Schwyzer Steuerbehörden am 30. März 2009, die Veranlagung für 2007 bis auf weiteres zurückzustellen. Da die Steuervertreterin für die Veranlagung im Kanton St. Gallen nicht mitwirkte, wurden die Schwyzer Behörden zudem am 25. Mai 2009, am 22. September 2009 und erneut am 7. Januar 2010 ersucht, die Kontodetails einzufordern und an das Steueramt der Gemeinde U weiterzuleiten. Die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz reagierte auf das Begehren nicht. Sie veranlagte X mit Verfügung vom 6. Oktober 2009 entsprechend ihrer Deklaration und nahm keine Steuerausscheidung mit dem Kanton St. Gallen vor.