B.- Für 2007 deklarierte X im Kanton Schwyz am 15. August 2008 ausgehend von Einkünften aus der Erwerbstätigkeit von Fr. 108'683.-- ein steuerbares Einkommen von Fr. 103'099.-- und kein steuerbares Vermögen. Sie reichte am 2. September 2008 eine Kopie der Deklaration dem Steueramt der Gemeinde U ein. Das kantonale Steueramt St. Gallen bat die Schwyzer Steuerbehörden am 30. März 2009, die Veranlagung für 2007 bis auf weiteres zurückzustellen.