Des Weiteren kann selbst unter Berücksichtigung der bereits mehrjährigen Tätigkeit der Rekurrentin als Lehrerin und einem unter diesen Umständen durchaus im Rahmen des Üblichen und Nützlichen liegenden Bedürfnis, sich eingehender über die Hintergründe bzw. Grundlagen und die breiteren Zusammenhänge der ausgeübten Tätigkeit nachzudenken, nicht gesagt werden, dass es sich beim EMAA-Nachdiplomstudium lediglich um eine Vertiefung und Aktualisierung bereits vorhandener und für den ausgeübten Beruf der Rekurrentin als Oberstufenlehrerin bedeutsame Kenntnisse handelt und ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang mit diesem Beruf besteht