Das Bundesgericht hat bereits Schulungskosten von Fr. 9'550.-- als Aufwand bezeichnet, der für die Annahme von Weiterbildungskosten eher am oberen Rand anzusetzen sei (Urteil des Bundesgerichts 2A.671/2004 vom 6. Juli 2005, E. 3.2.). Auch bei den vom Bundesgericht zugelassenen Weiterbildungskosten eines Journalisten für das Nachdiplomstudium "Philosophie und Management" betrugen die Studiengebühren nur Fr. 8'800.-- (vgl. StR 12/2010 S. 959 ff.). In der Streitsache machen somit allein schon die Kursdauer, die Höhe der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte