Bereicherung bzw. eine kulturelle, ausserberufliche Weiterbildung handle. Es liege vielmehr ein ausgesprochener Spezialfall vor. Der vom Journalisten besuchte Kurs "Philosophie und Management" habe zumindest in seinem speziellen Fall nicht zu einem Titel mit eigenständigem Wert geführt oder die beruflichen Aufstiegs- oder Veränderungschancen deutlich verbessert. Er habe dies auch nicht angestrebt (vgl. zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts 2C_104/2010 vom 23. Juni 2010, E. 3.2.2 und 3.3.1, veröffentlicht in: StR 12/2010 S. 959 ff.).