vgl. auch SGE 2009 Nr. 14). Ebenso wurde keine Weiterbildung oder Umschulung bei einem kaufmännischen Angestellten in der Versicherungsbranche angenommen, der ein juristisches Studium absolviert (VerwGerE vom 18. Dezember 2007 in SGE 2007 Nr. 23, E. 2.4).