B.- In der Steuererklärung 2007 deklarierte X ein steuerbares Einkommen von Fr. 57'725.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 203'624.--. Dabei machte sie einen Weiterbildungskostenabzug von Fr. 30'271.-- geltend (Fr. 30'151.-- für die EMAA- Ausbildung und Fr. 120.-- für eine Weiterbildung Chorleitung).