sowie die anteiligen Schuldzinsen (Fr. 4'218.--) und der Schuldzinsenüberschuss (Fr. 1'080.--) auf den Kanton St. Gallen, gesamthaft somit Fr. 19'214.70, bzw. 24.33%. Von den gemeinnützigen Zuwendungen im Gesamtumfang von Fr. 1'300.-- (nach Abzug des Selbstbehaltes von Fr. 500.--) entfallen entsprechend diesem Prozentsatz Fr. 316.-- auf den Kanton St. Gallen, und von den Personenversicherungsprämien im Gesamtumfang von Fr. 2'400.-- entfallen Fr. 584.-- auf den Kanton St. Gallen. e) In Anwendung der ermittelten Einkünfte und Abzüge resultiert für den Rekurrenten ein im Kanton St. Gallen steuerbares Einkommen von Fr. 18'300.--, steuerbar zum Satz von