Aufgrund der besonderen Umstände – Angabe der verrechneten Unterhaltskosten durch die Mieterin – rechtfertigt sich eine separate Beurteilung der Unterhaltskosten für die 8- Zimmerwohnung sowie das Café-Restaurant. Der gesamte Abzug für Unterhaltskosten für die Liegenschaft beträgt somit Fr. 18'739.25. d) aa) Im interkantonalen Verhältnis sind vom Einkommen zudem abziehbar die Schuldzinsen proportional zu den Aktiven sowie die übrigen nicht zurechenbaren Abzüge proportional (Höhn/Mäusli, a.a.O., § 19 Rz 3). Die Schuldzinsen sind im interkantonalen Recht proportional nach der Lage der Aktiven