Abs. 2 StG, vgl. auch den identischen Art. 32 Abs. 2 DBG). Die Unterhaltskosten umfassen nebst den Instandhaltungskosten für übliche Ausbesserungsarbeiten und anfallende Reparaturen auch die Instandstellungskosten für Arbeiten zum Erhalt der Liegenschaft auf die Dauer inklusive eigentliche Renovationen. Ebenfalls abzugsfähig sind bei vermieteten © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/22 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Liegenschaften nutzungsbedingte Aufwendungen wie die Kosten für Heizung, Warmwasser, Reinigung, Beleuchtung etc. (vgl. Weidmann/Grossmann/Zigerlig, a.a.O., S. 126 f.). Diese