Steuerbares Einkommen bilden dabei die tatsächlichen Miet- und Pachtzinsen einschliesslich aller Vergütungen der Mieter für Nebenkosten (Weidmann/Grossmann/Zigerlig, Wegweiser durch das st. gallische Steuerrecht, 6. Aufl. 1999, S. 119). Leistungen des Mieters, welche in der Übernahme von Unterhaltskosten bestehen, stellen einerseits steuerbare Einkünfte des Grundeigentümers dar, andererseits sind sie aber bei ihm als Unterhaltsaufwendungen für die Liegenschaft abziehbar (P. Locher, Kommentar zum DBG, I. Teil, Basel 2001, N 12 zu Art. 21 DBG). Grundsätzlich sind die aus einem Vertrag zwischen zwei Parteien fliessenden Einkünfte