Mieterin um Detailangaben und Auskünfte angegangen worden. Gemäss Auskunft der Mieterin habe diese die Mietzinszahlungen mit dringend notwendigen Reparaturarbeiten verrechnet. Die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/22 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Mieterin habe zudem glaubhafte Unterlagen eingereicht, aus denen ein Restguthaben per 31. Dezember 2008 ersichtlich sei. Aus den Geschäftsbüchern der Mieterin gehe hervor, dass die geschuldete Miete von Fr. 24'000.-- für das Jahr 2009 verbucht und von der Mieterin mit den selbst bezahlten Nebenkosten von Fr. 12'779.25 sowie dem Restguthaben aus dem