Gemeinnützige Zuwendungen abzüglich Selbstbehalt von Fr. 500.00 Fr. 1'300.00 Zwischentotal Fr. 44'260.00 Fr. 1 24'047.00 Steuerbares Einkommen Gesamt Fr. 79'700.00 Im Einsprache-Entscheid vom 21. Oktober 2010 sowie der Vernehmlassung vom 3. Februar 2011 führte die Vorinstanz zur Einkommensberechnung aus, dass für die 8-Zimmerwohnung in der Liegenschaft ein Mietvertrag mit einem monatlichen Mietzins von Fr. 1'650.-- und für das 'Café-Restaurant und Verkaufsladen' ein Mietvertrag mit einer Jahresmiete inklusive Nebenkosten von Fr. 24'000.-- vorliege. Da der Rekurrent die Mieteinnahmen für das 'Café-Restaurant und Verkaufsladen' nicht deklariert habe, sei die