betrieblichen Nebenkosten à Konto gemäss Mietvertrag zu berappen. Die handgeschriebenen Abrechnungen auf einem Notizzettel der Mieterin seien keine glaubhaften Beweise, dass diese irgendwelche Liegenschaftsauslagen bezahlt habe. Hierzu sei die Mieterin auch nicht berechtigt gewesen. Er habe bis heute keine Mietzahlungen erhalten. Er habe daher in der Steuererklärung den Tatsachen entsprechend nur den Wohnungsmietzins angegeben und die Liegenschaftsauslagen pauschal abgezogen. Es gehe nicht an, dass das Steueramt einen Mietzins besteuere, den er nie erhalten habe, und dazu noch Unterhaltskosten der Mieterin, für