© Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/22 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Auszug über eingegangene Beträge erhalten. Nachdem einerseits die Mietzinsen nicht mehr hereingekommen seien und andererseits die Mieterin ihm nicht mehr meldete, wenn das Heizöl zu Neige ginge, sondern kurzerhand bei einer anderen Firma selbst bestellt habe, sodass er den Preis nicht mehr habe aushandeln können, habe er der Mieterin mitgeteilt, dass er ab dem 1. Januar 2008 die Strom- und Heizkosten nicht mehr bezahlen werde. Mit ein Grund sei gewesen, dass die Mieterin sich strikte geweigert habe, die jedes Jahr extrem gestiegenen