einen Kostenvoranschlag, eine Baurechnung oder eine Abrechnung erhalten. Auf seine Anfrage beim Lebensmittelinspektor habe dieser ihm versichert, dass keine baulichen Mängel bestehen würden und die kleinen Reparaturen Sache der Mieterin seien. Bauliche Massnahmen müssten erst bei einer neuen Nutzung (Küche mit Herausgabe von Menüs anstelle einer Snack-Küche) oder bei einem Patentwechsel (Übernahme durch die Töchter der Mieterin) getätigt werden. Er selbst habe weder den Umbau der Küche noch die Einrichtung eines Mietzinskontos bewilligt. Auch habe er trotz mehrmaliger Mietzinsmahnung nie einen