von Fr. 218'728.--, hiervon Fr. 0.-- in anderen Kantonen. Veranlagt wurde er mit einem steuerbaren Einkommen im Kanton St. Gallen von Fr. 22'600.--, steuerbar zum Satz von Fr. 79'700.--. Die Abweichung resultierte aus einem höheren Ertrag und höheren Unterhaltskosten für die Liegenschaft in A sowie einer anteiligen Berücksichtigung der Schuldzinsen. Beim Vermögen wurde X Y mit einem steuerbaren Vermögen von Fr. 216'000.-- in St. Gallen, steuerbar zum Satz von Fr. 334'000.--, veranlagt. Eine gegen diese Veranlagung erhobene Einsprache wies das Kantonale Steueramt mit Entscheid vom 21. Oktober 2010 ab.