Staats- und Gemeindesteuern (Einkommen und Vermögen 2009, Steuerausscheidung) Sachverhalt: A.- X Y ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 72 an der E-Strasse in A. Das Grundstück ist mit einem Wohn- und Geschäftshaus überbaut, dessen Wohnung und Café-Restaurant mit © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/22 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Verkaufsladen an Z vermietet sind. X Y wohnte 2009 an der F-Strasse, B ZH. B.- In der Steuererklärung 2009 deklarierte X Y ein steuerbares Einkommen im Kanton Zürich von Fr. 66'106.--, hiervon Fr. 0.-- in anderen Kantonen, und ein steuerbares Vermögen