Entscheid Verwaltungsrekurskommission, 25.08.2011 Art. 34 Abs. 1 lit. a StG (sGS 811.1). Dem steuerpflichtigen Vermieter einer Liegenschaft mitCafé/Bäckerei wurden Erträge, die die Mieterin mit selbst veranlassten Unterhaltsarbeitenverrechnete, zu Recht als Einkommen aufgerechnet, da er sich gegen die eigenmächtigenVerrechnungen nicht zur Wehr setzte und die Angaben der Mieterin glaubhaft waren(Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 25. August 2011, I/ 1-2010/217). Präsident Thomas Vögeli, Mitglieder Fritz Buchschacher und Markus Frei; a.o. Gerichtsschreiberin Ariane Ernst X Y, Rekurrent, gegen Kantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen, Vorinstanz, betreffend