Der Grundsatz von Treu und Glauben findet nicht nur im Privatrecht, sondern ebenfalls im öffentlichen Recht und insbesondere auch im Steuerrecht Anwendung (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_702/2008 vom 15. Mai 2009 E. 6; statt vieler BGE 94 I 513). Allerdings ist seine Tragweite im Steuerrecht, das vom Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Besteuerung beherrscht ist, geringer als in anderen Rechtsgebieten (vgl. Blumenstein/Locher, System des schweizerischen Steuerrechts, 6. Aufl. 2002, S. 28 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung). Im Grundsatz von Treu und Glauben ist das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens enthalten.