A.- X Z ist Betriebsökonom FH und bei der V Bank, Vaduz/FL, mit Arbeitsplatz in T/FL angestellt; Y Z ist Dentalhygienikerin HF und nicht erwerbstätig. Sie wohnen zusammen mit ihren beiden Kindern im eigenen Einfamilienhaus in R. In der Steuererklärung 2009 brachten sie unter anderem AHV-Beiträge von Fr. 7'906.-- für Y Z zum Abzug. Der Betrag setzte sich zusammen aus einem Beitrag für Nichterwerbstätige gemäss Verfügung der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen vom 4. Februar 2009 für das Jahr 2009 von Fr. 1'456.60 (act. 7-II/9) und einer mutmasslichen Nachzahlung von Fr. 6'450.--; der Höhe lag die entsprechende Verfügung vom 2. Dezember 2008 für das Jahr 2007 zugrunde (act.