darin liegt kein widersprüchliches Verhalten, sondern es ist Ausprägung der Gesetzmässigkeit im Steuerrecht. Der Grundsatz von Treu und Glauben findet zwar im öffentlichen Recht und insbesondere auch im Steuerrecht Anwendung. Allerdings ist seine Tragweite im Steuerrecht, das vom Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Besteuerung beherrscht ist, geringer als in anderen Rechtsgebieten (Urteil des Bundesgerichts vom 1. Juli 2011, publiziert in StE 2011 A. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 11/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte