Die Verwaltungsrekurskommission hat sich sodann in materieller Hinsicht noch nie mit der Frage der Steuerbarkeit der Rentenleistung auseinandergesetzt. Die Verfahren des Beschwerdeführers betreffend Staats- und Gemeindesteuern sowie direkte Bundessteuer 2006 wurden zufolge Widerrufs der Einsprache-Entscheide als gegenstandslos abgeschrieben (VRKE I/ 1-2008/144 + 145 vom 15. Oktober 2008).