Vor einigen Jahren wurde der Beschwerdeführer erwerbsunfähig, womit das versicherte Risiko eintrat. Seither bzw. seit Ablauf der Wartefrist von einem Jahr erhält er von der Zürich-Versicherung eine jährliche Rente von Fr. 15'000.--. Diese Erwerbsunfähigkeitsrente stellt eine ausserhalb der gemischten Lebensversicherungen stehende Leistung einer privaten Unfall- bzw. Krankenversicherung und damit eine reine Risikoversicherung dar. Sie enthält keinen kapitalbildenden Anteil und weist keinen Rückkaufswert auf, sie wird im Vertrag explizit als Zusatzversicherung bezeichnet und die Prämie dafür separat ausgewiesen.