Beim anderen Teil der Versicherung, der gemäss Leistungsblatt nicht unter die "Kapitalbildenden Versicherungen" fällt, sondern als Zusatzversicherung zu diesen gilt, handelt es sich um eine ergänzende Versicherung, die das Risiko der Erwerbsunfähigkeit abdeckt. Bei Eintritt des versicherten Risikos "Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall" besteht nach einer Wartefrist von einem Jahr Anspruch auf eine Rentenleistung von Fr. 15'000.-- pro Jahr und auf Prämienbefreiung. Vor einigen Jahren wurde der Beschwerdeführer erwerbsunfähig, womit das versicherte Risiko eintrat.