Diese Versicherung dauert gemäss Vertrag bis 31. Oktober 2014. Im nächsten Abschnitt "Kapitalbildende Versicherungen" werden drei gemischte Versicherungen, je auf das Leben des Beschwerdeführers mit unterschiedlichen Kapitalleistungen (Fr. 1'850.--, Fr. 21'602.-- und Fr. 50'000.--) aufgezählt. Die einzelnen Summen sind entweder beim Ablauf der Versicherung am 31. Oktober 2014 an den © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Beschwerdeführer oder, falls der Beschwerdeführer diesen Zeitpunkt nicht erleben sollte, bei dessen Tod an die von ihm genannten begünstigten Personen auszuzahlen.