Der Versicherungsschutz bleibt jedoch erhalten. Insbesondere bei rückkaufsfähigen Lebensversicherungen, finanziert mit periodischen Prämien, bei denen sehr hohe Sparbeiträge bezahlt werden, stellt diese Versicherung einen erheblichen Schutz für den Versicherungsnehmer dar, damit er auch bei Krankheit oder Unfall sein Sparziel im Alter erreichen kann. Die Prämienbefreiung ist somit eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung in der Höhe der geschuldeten Jahresprämie (Jungo/ Maute, a.a.O., S. 90 f.).