Eine weitere Unterart der Personenversicherungen stellen die privaten Unfall- und Krankenversicherungen dar. Die private Unfallversicherung knüpft ihre Versicherungsleistung an einen Unfall des Versicherten an; bei der privaten Krankenversicherung sind gesundheitliche Störungen versichert, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden (Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, a.a.O., N 87 f.). Bei Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, welche die Risiken Krankheit und/oder Invalidität abdecken, handelt es sich regelmässig um reine Risikoversicherungen. Deren Renten sind als wiederkehrende Leistungen nach Art. 23 lit. b DBG zu qualifizieren und zu 100 Prozent steuerbar.