Tritt das versicherte Ereignis nicht ein, ist der Versicherer bei Beendigung der Versicherungsdauer von der Leistungspflicht befreit. Die temporäre Todesfallversicherung hat primär eine Risikofunktion. Bei der Erlebensfallversicherung hat der Versicherer hingegen nur zu leisten, wenn der Versicherte einen bestimmten Termin erlebt. Es handelt sich um eine reine nicht rückkaufsfähige Risikoversicherung. Bei der gemischten Lebensversicherung liegt eine Kombination von Todes- und Erlebensfallversicherung vor. Der Versicherer hat auf jeden Fall eine Leistung zu erbringen, sei es, wenn der Versicherte stirbt, oder sei es, dass er einen bestimmten Termin erlebt;