Es lassen sich deshalb Todesfall-, Erlebensfall- und gemischte Versicherungen unterscheiden. Bei der lebenslänglichen Todesfallversicherung muss der Versicherer die vereinbarte Leistung erbringen, wenn die versicherte Person stirbt. Dieses Ereignis tritt mit Sicherheit ein, weshalb eine rückkaufsfähige Versicherung vorliegt. Regelmässig wird hingegen eine zum Voraus begrenzte Versicherungsdauer vereinbart (sog. temporäre Todesfallversicherung). Der Versicherer hat zu leisten, sofern der Tod während der Versicherungsdauer eintritt. Tritt das versicherte Ereignis nicht ein, ist der Versicherer bei Beendigung der Versicherungsdauer von der Leistungspflicht befreit.