Bei dieser Art der Versicherungen wird mit einem in der Prämie enthaltenen Sparanteil ein Kapital für den Erlebensfall gebildet. Im Gegensatz dazu stehen nicht kapitalbildende Risikoversicherungen, die nicht rückkaufsfähig sind. Die Lebensversicherung knüpft den Versicherungsfall in der Regel an die Dauer des menschlichen Lebens. Der Versicherer verspricht dem Versicherungsnehmer gegen Prämienzahlung Versicherungsschutz für den Fall des Todes oder des Erreichens eines bestimmten Alters. Es lassen sich deshalb Todesfall-, Erlebensfall- und gemischte Versicherungen unterscheiden.