c) Gemäss verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung ist die steuerrechtliche Qualifikation einer Versicherungsleistung u.a. gestützt auf die Auslegung der Versicherungspolice sowie der allgemeinen Vertragsbedingungen zu ermitteln (SGE 2008 Nr. 4, Entscheid vom 13. März 2008, zu finden unter www.gerichte.sg.ch). Die Vorinstanz war daher ohne Weiteres berechtigt, vom Beschwerdeführer die Herausgabe der Versicherungspolice zu verlangen. Auch ist nicht ersichtlich, inwiefern die Herausgabe der Police unzumutbar sein könnte. 3.- In materieller Hinsicht ist umstritten, wie die Rente der Zürich-Versicherung in der Höhe von Fr. 15'000.-- zu besteuern ist.