Es sei daher reine Schikane, von ihm die Einreichung der Police zu verlangen. Hinzu komme, dass die Police zumindest in Kopie längst in Besitz der Vorinstanz sein müsse, nachdem er seit Jahren erwerbsunfähig sei und die erwähnte Rente erhalte. Schliesslich sei die Rente bereits einmal Gegenstand eines Verfahrens vor Verwaltungsrekurskommission gewesen.