Das deklarierte steuerbare Einkommen betrug Fr. 43'700.--. Das kantonale Steueramt unterwarf die Erwerbsausfallrente der Zürich-Versicherung von Fr. 15'000.-- in vollem Umfang der Besteuerung und veranlagte X für die direkte Bundessteuer 2009 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 53'000.--. B.- Mit Schreiben vom 22. Juni 2010 erhob X Einsprache gegen die Veranlagung. Er beantragt, die Rente der Zürich-Versicherung sei wie bis anhin lediglich mit Fr. 6'000.--, was 40 Prozent entspreche, zu besteuern. Nach Vornahme weiterer Abklärungen wies das kantonale Steueramt die Einsprache mit Entscheid vom 29. September 2010 ab.