Auch der Kaufpreis von Fr. 220'000.-- lässt es nicht als falsch erscheinen, die Beurteilung, wie sie die Veranlagungsbehörde und sämtliche gerichtlichen Instanzen für die Staats- und Gemeindesteuern 2004 vorgenommen haben, für das Steuerjahr 2006 zu übernehmen. Der Kaufpreis gibt – wie der Verkehrswert – nicht allein den Realwert wieder, sondern wird bei Produktionsmitteln wesentlich durch deren Ertragswert, d.h. den kapitalisierten Mietwert, bestimmt. Das zeigt der Umstand, dass die Parteien sich für die Festlegung des Kaufpreises an den jährlichen Mieteinnahmen und der voraussichtlichen Restnutzungsdauer orientierten.