© Kanton St.Gallen 2025 Seite 7/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte ein und sind die Anlagen nach Ablauf dieser Zeit wertlos, würde sich die "Abnützungskomponente" auf rund 70% (Fr. 190'000.-- von Fr. 270'000.--), jedenfalls aber nicht auf 100% belaufen. Vielmehr ergäbe sich eine Abnützungskomponente von jährlich Fr. 21'000.-- anstelle der steuerlich anerkannten Fr. 12'000.--.