c) aa) Wie bereits bei der Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern 2004 stützt sich der Rekurrent in erster Linie auf die Schätzung des Wiederbeschaffungswertes der Anlagen durch einen Experten des Landwirtschaftlichen Zentrums St. Gallen, Flawil, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte