Abschreibungen sind steuerlich nur auf dem Geschäftsvermögen, nicht aber auf dem Privatvermögen zulässig (vgl. Urteile des Bundesgerichts vom 14. Juni 2000 und vom 29. Mai 2000, publiziert in: die neue steuerpraxis S. 87 ff. und S. 93 ff.). Überlässt © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/9 Publikationsplattform St.Galler Gerichte