a) Der Rekurrent beruft sich auf die Ergänzung einer für das Steuerjahr 2004 eingereichten Expertise des landwirtschaftlichen Zentrums Flawil und macht den Verkauf des Zubehörs im Jahr 2010 für Fr. 220'000.-- geltend. Die Berechnungen des Steueramtes und der gerichtlichen Instanzen seien falsch gewesen. Der Wert der Maschinen und Einrichtungen sei wesentlich höher als von den Steuerbehörden angenommen. Bei der Käuferin handle es sich nicht um eine nahestehende Person im Sinn des Steuerrechts.